Die in diesem Abschnitt 1 genannten und definierten Begriffe, die in dieser EULA mit einem Großbuchstaben beginnen, haben unabhängig davon, ob sie im Singular oder im Plural verwendet werden, die nachstehend angegebene Bedeutung.
„Zusammengefasster Inhalt“: hat die in Abschnitt 3.6 c) festgelegte Bedeutung.
„Vereinbarung“: das Angebot, der Dienstleistungsvertrag und/oder die Bestellung zwischen (1) (i) Apliqo, wenn/als direkter Lizenzgeber / SaaS-Anbieter oder (ii) Geschäftspartner, wenn/als Unterlizenzgeber, und (2) Endnutzer; einschließlich dieser EULA.
„Apliqo“: bedeutet Apliqo Ltd, Witikonerstrasse 15, CH-8032 Zürich.
„Autorisierte Nutzer“ bezeichnet alle natürlichen Personen, die im Namen des Endnutzers handeln oder die Verpflichtungen des Endnutzers im Rahmen dieser EULA erfüllen und der als namentlich genannter Nutzer zu diesem Zweck Zugang zur Software und/oder SaaS gewährt wurde.
„Geschäftspartner“: bezeichnet Apliqos Vertriebspartner und Vertragspartner des Endnutzers, der dem Endnutzer (Unter-)Lizenzrechte für die Software und/oder (Durchleitungs-)Zugriffs- und Nutzungsrechte für SaaS gewährt.
„Kombinierter Inhalt“: hat die in Abschnitt 3.6 c) festgelegte Bedeutung.
„Inhalt“: hat die in Abschnitt 3.5 festgelegte Bedeutung.
„Endnutzer“: bezeichnet die Partei, die eine (Unter-)Lizenz für die Software und/oder (Durchgangs-)Zugriffs- und Nutzungsrechte für SaaS von Apliqo oder vom Geschäftspartner erwirbt.
„EULA“: bezeichnet dieses Dokument, das die Bedingungen für die Lizenzierung der Software sowie für den Zugriff auf und die Nutzung von SaaS enthält.
„Rückmeldung“: hat die in Abschnitt 6.1 festgelegte Bedeutung.
„SaaS“: bezeichnet die Software als Service (Cloud-Service), die Eigentum von Apliqo und/oder seinen Lizenzgebern ist und von Apliqo im Rahmen dieser EUA (i) für den Geschäftspartner (wenn der Geschäftspartner selbst Endnutzer im Rahmen der Multi-Solution-Vereinbarung ist), (ii) direkt für den Endnutzer (wenn kein Geschäftspartner beteiligt ist) oder (iii) für den Geschäftspartner im Namen des Endnutzers des Geschäftspartners als Durchleitungsdienst bereitgestellt wird.
„Software“: bezeichnet die Software, die Eigentum von Apliqo und/oder seinen Lizenzgebern ist und im Rahmen dieser EUA von Apliqo (i) an den Geschäftspartner (wenn der Geschäftspartner selbst ein Endnutzer im Rahmen der Multi-Solution-Vereinbarung ist) oder (ii) an den Geschäftspartner zum Weitervertrieb an seine Endnutzer als Unterlizenz oder als Teil der eigenen Cloud-Dienste des Geschäftspartners lizenziert wird.
„Gewährleistungsfrist“: hat die in Abschnitt 8.1 festgelegte Bedeutung.
2.1 Diese EUA legt die Bedingungen fest, die entweder
a) zwischen Apliqo und dem Endnutzer für die Gewährung
– eine direkte Lizenz für die Software; oder
– ein unmittelbares Zugangs- und Nutzungsrecht für die SaaS; oder
b) zwischen Geschäftspartner und Endnutzer für die Gewährung:
– ein (Unter-)Lizenzrecht für die auf den Servern des Endnutzers installierte Software;
– ein Zugangs- und Nutzungsrecht für die Software, die auf den Servern des Geschäftspartners installiert ist und die der Geschäftspartner dem Endnutzer per Fernzugriff als sein eigenes Cloud-Service-Angebot gewährt; oder
– ein (pass-through) Zugangs- und Nutzungsrecht für den Endnutzer des Geschäftspartners als SaaS auf den Servern von Apliqo im Namen des Geschäftspartners, wobei Apliqo in diesem Fall Drittbegünstigungsrechte gegenüber dem Endnutzer des Geschäftspartners hat, wie in dieser EUA festgelegt.
3.1 Die Software und SaaS sowie die zugrunde liegende Plattform und/oder das damit verbundene geistige Eigentum sind Eigentum von Apliqo oder seinen Lizenzgebern, einer seiner Tochtergesellschaften oder eines Apliqo-Lieferanten. Sie sind urheberrechtlich geschützt und werden als Lizenz und/oder Zugangs- und Nutzungsrecht zur Verfügung gestellt, aber nicht verkauft.
3.2 Alle Rechte, die dem Endnutzer im Rahmen dieser EUA für die vereinbarte Laufzeit gewährt werden, sind nicht exklusiv, nicht übertragbar, widerruflich, begrenzt, kostenpflichtig und nur für interne Zwecke des Endnutzers bestimmt.
3.3 Der Endnutzer ist nicht berechtigt, die Software oder SaaS zu verändern, und es wird ihm kein Recht eingeräumt, weitere Lizenz- und/oder Zugriffs- und Nutzungsrechte einzuräumen oder die Software und SaaS ganz oder teilweise an Dritte zu vermieten oder zu verleasen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen.
3.4 Die Lizenzierung der Software sowie der Zugang zu und die Nutzung der SaaS können vorübergehend oder dauerhaft ausgesetzt oder entzogen werden. Wenn aufgrund eines Verletzungsanspruchs oder wenn der Geschäftspartner oder Apliqo angeblich nicht mehr die Rechte für die Gewährung der in dieser EUA festgelegten Rechte haben, kann (i) Apliqo, wenn/als direkter Lizenzgeber der Software oder Anbieter des SaaS, (ii) der Geschäftspartner, wenn/als Unterlizenzgeber, oder (iii) Apliqo als Drittbegünstigter eines solchen Rechts unter dieser EUA, je nach Fall, die weitere Lizenzierung der Software und/oder den Zugang zu und die Nutzung des SaaS aussetzen. Eine Aussetzung kann auch erfolgen, wenn der Endnutzer in Zahlungsverzug gerät.
3.5 Informationen, wie z.B. Verwaltungs-, Markt-, technische und/oder Finanzdaten (z.B. Stammdaten, Indikatoren, Nettoinventarwert, Konten/Ausschüttungen, Kosten, Gewinne/Verluste, Zinsen, Kapital, Eigentumsverhältnisse, Regionen, Sektoren usw.) und jegliches geistige Eigentum, das sich darauf bezieht („Inhalt“), die vom Endnutzer (oder seinem autorisierten Nutzer, je nach Fall) in die Software und/oder SaaS aufgenommen werden, sind Eigentum des Endnutzers oder seiner Lizenzgeber.
3.6 Der Endnutzer gewährt (i) Apliqo, wenn/als direkter Lizenzgeber der Software oder Anbieter des SaaS, (ii) dem Geschäftspartner, wenn/als Unterlizenzgeber, und (iii) Apliqo als Drittbegünstigtem ein Recht gemäß dieser EULA, je nachdem,
a) eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Lizenz und das unterlizenzierbare Recht, diese Inhalte während der Laufzeit des Vertrags zu hosten, zu nutzen, zu kopieren, zu verarbeiten, zu übertragen, zu speichern, zu archivieren, offenzulegen, anzuzeigen, zu verbreiten und abgeleitete Werke davon zu erstellen, um den Vertrag zu erfüllen;
b) ein nicht ausschließliches, übertragbares, unbefristetes, unwiderrufliches, unbefristetes, weltweites, gebührenfreies Recht, nach Ablauf des Abonnements Archivkopien des Inhalts zu behalten, soweit dies zur Einhaltung zwingender geltender Rechtsvorschriften erforderlich ist;
c) eine
(i) eine nicht ausschließliche, weltweite, unentgeltliche Lizenz und das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen während der Laufzeit; und
(ii) eine nicht ausschließliche, übertragbare, unbefristete, unwiderrufliche, unbegrenzte, weltweite, gebührenfreie Lizenz und das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen nach Ablauf der Abonnementdauer;
zu hosten, zu nutzen, zu kopieren, zu verarbeiten, zu übertragen, zu speichern, zu archivieren, offenzulegen, anzuzeigen, zu verbreiten und abgeleitete Werke von solchen Inhalten zu erstellen, ganz oder in Teilen, in pseudonymisierter und zusammengefasster Form („zusammengefasste Inhalte“), vorausgesetzt, solche zusammengefassten Inhalte bestehen aus mindestens drei (3) Datensätzen. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Apliqo die aggregierten Inhalte mit anderen eigenen Daten und Informationen sowie mit Daten Dritter („kombinierte Inhalte“) kombiniert und diese aggregierten Inhalte und/oder kombinierten Inhalte für seine Geschäftszwecke im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit in vollem Umfang verwertet.
4.1 Der Endnutzer
a) ist für den Schutz der im Rahmen dieser EULA eingerichteten Benutzerkonten verantwortlich, u.a. indem er (i) den Zugang zur Software und zu SaaS und deren Nutzung nur berechtigten Benutzern ermöglicht; (ii) von den berechtigten Benutzern verlangt, die Anmeldedaten für die Konten, einschließlich der Benutzernamen und Passwörter, streng vertraulich zu behandeln und diese Anmeldedaten für die Konten nicht an Dritte weiterzugeben; (iii) branchenübliche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Benutzerkonten einsetzt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung von Mehrfaktor-Authentifizierung für den Zugang zur Software und zu SaaS und deren Nutzung).
b) ist verantwortlich für jede Interaktion mit der Software und SaaS, die auf seinen Konten stattfindet.
c) unterrichtet jeden autorisierten Nutzer über seine Verpflichtungen aus dieser EUA und stellt sicher, dass jeder autorisierte Nutzer die Bedingungen dieser EULA jederzeit einhält.
d) ist und bleibt verantwortlich und haftbar für jede Verletzung durch einen autorisierten Benutzer.
e) ein Konto unverzüglich zu deaktivieren oder die Anmeldedaten des Kontos zu ändern, wenn der Endnutzer oder ein autorisierter Nutzer feststellt, dass die Sicherheit der Anmeldedaten des Kontos gefährdet ist, oder auf eine angemessene Aufforderung von Apliqo, wenn es sich um einen direkten Lizenzgeber der Software oder einen SaaS-Anbieter handelt, oder auf eine Aufforderung des Geschäftspartners, wenn es sich um einen Unterlizenzgeber handelt, oder auf eine Aufforderung von Apliqo, wenn es sich um einen Drittbegünstigten eines solchen Rechts im Rahmen dieser EUA handelt.
f) den Zugriff auf die Software und SaaS bei Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung zu beenden und deren Nutzung einzustellen.
4.2 Die SaaS verfügt über ein integriertes Monitoring-Tool, das es Apliqo entweder als direktem Lizenzgeber der Software oder als Anbieter der SaaS oder als Drittbegünstigtem dieser EULA ermöglicht, die Interaktionen der Endnutzer zu überprüfen. Dieses Überwachungstool erstellt einen Zeitstempel der An- und Abmeldung des Endnutzers oder der autorisierten Nutzer.
4.3 Wenn der Endnutzer das Monitoring-Tool der Software deaktiviert oder Apliqo oder den Geschäftspartner darum bittet, es zu deaktivieren, muss der Endnutzer mindestens dreißig (30) Monate lang relevante Aufzeichnungen aufbewahren, um die geleisteten Zahlungen zu belegen und nachzuweisen, dass der Endnutzer die Bedingungen dieser EULA anderweitig eingehalten hat (z. B. Anzahl der autorisierten Nutzer oder Nutzungsdaten der Endnutzer). Nach angemessener Ankündigung wird der Endnutzer diese Aufzeichnungen (i) Apliqo, wenn er direkter Lizenzgeber der Software oder Anbieter des SaaS ist, (ii) dem Geschäftspartner, wenn er Unterlizenzgeber ist, (iii) Apliqo als Drittbegünstigtem des Rechts aus dieser EUA oder einem Drittprüfer zu Überprüfungs- und Compliance-Zwecken zur Verfügung stellen. Eine solche Überprüfung wird so durchgeführt, dass der Geschäftsbetrieb des Endnutzers so wenig wie möglich gestört wird, kann in den Räumlichkeiten des Endnutzers während der normalen Geschäftszeiten durchgeführt werden und wird nicht öfter als einmal pro Kalenderjahr stattfinden. Im Falle von Unstimmigkeiten mit den Lizenz-/SaaS-Bedingungen trägt der Endnutzer die Kosten des Audits.
5 Nutzungsdaten
5.1 (i) Apliqo, wenn/als direkter Lizenzgeber der Software oder Anbieter des SaaS, (ii) der Geschäftspartner, wenn/als Unterlizenzgeber, oder (iii) Apliqo als Drittbegünstigter eines solchen Rechts unter dieser EULA, dürfen Metriken, Analysen, Statistiken oder andere Metadaten, die sich auf die Interaktion des Endnutzers mit der Software und dem SaaS beziehen, sammeln, protokollieren, speichern, archivieren oder auf andere Weise, direkt oder indirekt (d.h. untereinander vermischen), verwenden:
a) zur Erfüllung der EULA;
b) zu Sicherheitszwecken; und
c) zu statistischen Zwecken sowie zur Analyse, Wartung und Verbesserung der Software und SaaS.
5.2 Die Nutzung der Software und des SaaS unterliegt den in dieser EULA genannten Beschränkungen und Grenzen. Wenn (i) Apliqo, wenn/als direkter Lizenzgeber der Software oder Anbieter der SaaS, (ii) der Geschäftspartner, wenn/als Unterlizenzgeber, oder (iii) Apliqo als Drittbegünstigter eines solchen Rechts unter dieser EULA feststellt oder davon Kenntnis erlangt, dass der Endnutzer eine Beschränkung oder ein Limit überschreitet, wird der Endnutzer proaktiv mit Apliqo und/oder dem Geschäftspartner zusammenarbeiten, um die übermäßige Nutzung unverzüglich zu beheben, z.B. technisch oder vertraglich.
6 Rückmeldungen
6.1 Der Endnutzer kann (i) Apliqo, wenn/als direkter Lizenzgeber der Software oder Anbieter der SaaS, (ii) dem Geschäftspartner als Unterlizenzgeber oder (iii) Apliqo als Drittbegünstigter eines solchen Rechts unter dieser EULA, je nach Fall, Eingaben bezüglich der Software und der SaaS machen und diese vom Endnutzer erbitten, einschließlich, ohne Einschränkung, Kommentare, Vorschläge und/oder Empfehlungen bezüglich der möglichen Erstellung, Änderung, Korrektur, Verbesserung oder Erweiterung der Software und SaaS, oder sie können Eingaben unter Verwendung von Tracking-Technologien wie Cookies und Web Beacons in dem nach dieser Vereinbarung zulässigen Umfang sammeln (zusammenfassend „Feedback“). Der Endnutzer gewährt hiermit (i) Apliqo, wenn/als direkter Lizenzgeber der Software oder Anbieter des SaaS, (ii) dem Geschäftspartner als Unterlizenzgeber oder (iii) Apliqo als Drittbegünstigtem eines solchen Rechts unter dieser EUA ein nicht-exklusives, übertragbares, unbefristetes, unwiderrufliches Recht, ein nicht-exklusives, übertragbares, unbefristetes, unwiderrufliches, unbegrenztes, weltweites, gebührenfreies Recht, dieses Feedback zu hosten, zu nutzen, zu kopieren, zu verarbeiten, einzubinden, zu veröffentlichen, zu übermitteln, zu speichern, zu archivieren, offenzulegen und davon abgeleitete Werke für jeden Zweck nach eigenem Ermessen zu erstellen; und um Produktfunktionen zu ermöglichen, die Nutzung zu verwalten, die Erfahrung zu personalisieren und die Nutzung der Software und SaaS anderweitig zu unterstützen oder zu verbessern. Eine solche Lizenz schließt das Recht ein, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben, wobei dem Unterlizenznehmer das Recht eingeräumt wird, alle vorgenannten Handlungen vorzunehmen.
7.1 Haftungsausschluss und Beschränkungen
a) Inhalte, die der Endnutzer über die Software und SaaS aufnimmt, überträgt, speichert, integriert, importiert, anzeigt, verteilt und/oder in irgendeiner anderen Weise nutzt oder anderweitig durch die Nutzung der Software und SaaS verfügbar macht; und
b) dass die mit der Software und/oder SaaS erzielten Ergebnisse von den eingegebenen Inhalten abhängen und dass die aus der Nutzung der Software und SaaS gezogenen Schlussfolgerungen bzw. alle daraus resultierenden Ergebnisse und Schlussfolgerungen;
erfolgen auf eigenes Risiko des Endnutzers. Der Endnutzer ist allein verantwortlich und haftbar für jegliche Schäden oder Verluste, die daraus entstehen.
7.2 Der Endnutzer sichert zu und gewährleistet, dass er Folgendes nicht tun wird (und es keinem autorisierten Nutzer oder Dritten erlauben wird):
a) sich unbefugten Zugriff auf die Software und SaaS oder eine Infrastruktur oder ein Element davon, die für die Bereitstellung der Software und SaaS erforderlich sind, zu verschaffen oder dies zu versuchen, oder Authentifizierungs- oder Sicherheitsmaßnahmen der Software und SaaS zu umgehen oder anderweitig zu stören;
b) die Integrität oder Leistung der Software und SaaS zu beeinträchtigen oder zu stören;
c) Inhalte, die Softwareviren oder andere schädliche oder zerstörerische Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthalten, über die Software und SaaS zu übertragen;
d) die Software und SaaS und/oder andere Technologien für den Zugriff auf und die Nutzung der Software und SaaS zu dekompilieren, zu disassemblieren, umzukehren, zu scannen, zurückzuentwickeln, zu versuchen, den Quellcode oder die zugrunde liegenden Ideen oder Algorithmen zu ermitteln oder anderweitig zu übersetzen;
e) die Software und SaaS Dritten zur Verfügung zu stellen, zu vermieten, zu verleihen, für Timesharing- oder Service-Bureau-Zwecke zu nutzen oder anderweitig zu nutzen oder autorisierten Nutzern oder anderen den Zugang oder die Nutzung der Software und SaaS zugunsten Dritter zu ermöglichen;
f) den Code der Software und der SaaS aufzulisten oder anderweitig anzuzeigen oder zu kopieren, mit Ausnahme von Daten, Technologien und Materialien, die ihm zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, soweit dies für die Lizenzierung der Software und den Zugang zu und die Nutzung der SaaS erforderlich ist;
g) die Software und SaaS (oder eine Komponente davon) zu kopieren oder Verbesserungen, Änderungen oder abgeleitete Werke davon zu entwickeln, mit Ausnahme von Daten, Technologien und Materialien, die ihm zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, soweit dies für die Lizenzierung der Software und den Zugriff auf und die Nutzung von SaaS erforderlich ist;
h) die Software und SaaS ganz oder teilweise in einen anderen Dienst und/oder eine andere Ausrüstung einzubinden;
i) Benchmark-Tests für die Software und SaaS durchzuführen;
j) auf Komponenten Dritter, die von Apliqo in der Software und SaaS bereitgestellt werden, zuzugreifen und diese getrennt von der Software und SaaS zu nutzen, es sei denn, dies geschieht unabhängig von der Nutzung der Software und der SaaS (z.B. weil die Komponente dem Endnutzer direkt vom Drittanbieter zur Verfügung gestellt wird);
k) die Software und SaaS zu verwenden, zu bewerten oder zu betrachten, um eine Umgebung, Software, Modelle, Algorithmen, Produkte, Programme oder Infrastruktur oder Teile davon zu entwerfen, zu modifizieren oder anderweitig zu erstellen, die ähnliche Funktionen wie die Software und SaaS ausführen; und/oder
l) die Software und SaaS für unbefugte, unangemessene oder illegale Zwecke zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) Diskriminierung, (ii) Belästigung, (iii) Beeinträchtigung der Informationssicherheit und der Datensicherheit oder -vertraulichkeit, (iv) schädliche oder betrügerische Aktivitäten, (v) Verletzung des EUA oder des geltenden Rechts.
7.3 Der Endnutzer wird etwaige Rechte und Ansprüche in Bezug auf die Software und SaaS nur dann direkt an Apliqo richten, wenn Apliqo der unmittelbare Lizenzgeber der Software oder Anbieter der SaaS ist (vgl. Ziffer 2.1a). In allen anderen Fällen hat der Endnutzer seine Rechte und Ansprüche gegenüber dem Geschäftspartner geltend zu machen.
7.4 Soweit gesetzlich zulässig, haften Apliqo und seine Lizenzgeber gegenüber dem Endnutzer (und, zur Vermeidung von Zweifeln, dem autorisierten Nutzer) nicht für die Software und SaaS oder für Schäden, die im Rahmen des Vertrages entstehen und hiermit ausgeschlossen sind, sowie für alle damit zusammenhängenden Ansprüche; insbesondere, aber nicht beschränkt auf Zusicherungen und Garantien jeglicher Art, ob ausdrücklich oder stillschweigend (z. B. Qualität von administrativen, Markt- und/oder Finanzdaten von Drittanbietern, die dem Endnutzer über die Software und/oder SaaS zur Verfügung gestellt oder von ihm genutzt werden), indirekte Schäden, Verlust von Inhalten oder anderen Daten/Informationen, Schäden, Service Levels, etc.z.B. Qualität von Verwaltungs-, Markt-, technischen und/oder finanziellen Daten von Drittanbietern, die dem Endnutzer über die Software und/oder SaaS zur Verfügung gestellt oder von ihm genutzt werden), indirekte Schäden, Verlust von Inhalten oder anderen Daten/Informationen, Schäden, Service Levels, Reputation und/oder Nichtverletzung von Rechten. Der Endnutzer hat alle Ansprüche an den Geschäftspartner zu richten bzw. gegenüber diesem geltend zu machen. Sofern Apliqo nicht der einzige direkte Lizenzgeber der Software oder Anbieter des SaaS ist, ohne dass ein Geschäftspartner beteiligt ist, hat der Endnutzer in keinem Fall Ansprüche gegen Apliqo und/oder seine Lizenzgeber. Die kollektive Haftung von Apliqo und seinen Drittanbietern unterliegt der hier vereinbarten Haftungsbeschränkung.
7.5 Wenn ein Dritter einen Anspruch gegen Apliqo oder seine Lizenzgeber geltend macht, der auf (i) der nicht vertragsgemäßen Nutzung der Software und SaaS durch den Endnutzer oder (ii) der Vermarktung oder dem Vertrieb durch den Endnutzer, (iii) der Verletzung oder angeblichen Verletzung der Bedingungen dieser EUA durch den Endnutzer beruht; (iv) Behauptungen, dass die Nutzung der Inhalte des Endnutzers Urheberrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse, Datenschutz- oder Publizitätsrechte Dritter verletzt; (v) das Versäumnis des Endnutzers, Einwilligungen und Erlaubnisse von betroffenen Personen für die Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten in Software und SaaS einzuholen; (vi) Anweisungen des Endnutzers oder seiner autorisierten Nutzer zur Verarbeitung von Daten, die nicht ausdrücklich in dieser EUA erlaubt sind; oder (vii) Handlungen oder Unterlassungen des Endnutzers; dann ist der Endnutzer verpflichtet, Apliqo und/oder seine Lizenzgeber (als Drittbegünstigte dieser EUA) zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten und alle Beträge zu zahlen, die schließlich von einem Gericht gegen Apliqo und/oder seine Lizenzgeber (als Drittbegünstigte) zugesprochen werden oder in einem von Apliqo genehmigten Vergleich enthalten sind.
8.1 Alle Zusicherungen und Garantien, die zwischen dem Geschäftspartner und dem Endnutzer in der Vereinbarung vereinbart wurden, werden ausschließlich vom Geschäftspartner und nicht von Apliqo und/oder seinen Lizenzgebern und/oder anderen Unterauftragnehmern abgegeben.
8.2 Die Software wird, wenn sie in ihrer spezifizierten Betriebsumgebung verwendet wird, den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, die in der der Software beiliegenden Dokumentation (z.B. einer README-Datei) festgelegt sind („Gewährleistungsfrist“).
8.3 Entspricht die Software nicht den vereinbarten Spezifikationen, so hat der Endnutzer Apliqo als direkten Lizenzgeber der Software bzw. den Geschäftspartner in allen anderen Fällen schriftlich (z.B. per E-Mail) über diesen Mangel zu informieren. Kann der gemeldete Mangel reproduziert werden, so wird Apliqo bzw. der Geschäftspartner nach Rücksprache mit Apliqo alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Mangel zu beheben oder innerhalb einer angemessenen Frist eine Umgehungslösung bereitzustellen. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach der Behebung oder Umgehung eines Mangels nicht erneut zu laufen.
8.4 Die Garantie gilt nur für den unveränderten Teil der Software. Ein ununterbrochener oder fehlerfreier Betrieb der Software wird nicht garantiert, und es wird auch nicht gewährleistet, dass alle Mängel in der Software behoben werden. Es wird nicht zugesichert oder garantiert, dass die Software die Anforderungen des Endbenutzers erfüllt; der Endbenutzer ist allein für die Ergebnisse verantwortlich, die durch die Verwendung der Software erzielt werden.
8.5 Kann ein gemeldeter Mangel trotz wiederholter Nachbesserungsversuche nicht behoben werden (incl. 8.5 Kann ein gemeldeter Mangel trotz wiederholter Nachbesserungsversuche nicht behoben werden (inkl. Workaround) und ist die Nutzbarkeit der beim Endkunden installierten Software im Vergleich zur vereinbarten Spezifikation erheblich beeinträchtigt oder unmöglich, so hat der Endkunde zwei (2) angemessene Nachfristen von mindestens dreißig (30) Tagen zur Mängelbehebung zu setzen, nach deren erfolglosem Ablauf der Geschäftspartner als Unterlizenzgeber, Apliqo als Drittbegünstigter dieses EUA bzw. der Endkunde dieses EUA kündigen (bzw. zurücktreten) kann. Die Lizenzgebühr für die Software wird zeitanteilig zurückerstattet (i) von Apliqo als direkter Lizenzgeber der Software oder (ii) vom Geschäftspartner, wenn (a) der Endnutzer die Software zurückgibt; oder (b), falls Apliqo als Drittbegünstigter dieses EUA zustimmt, wenn Apliqo schriftlich bestätigt, dass die Software unwiederbringlich aus den IT-Systemen des Endnutzers (inkl. Back-up) gelöscht wurde.
8.6 Die einzige Abhilfe, die der Endnutzer im Falle eines Mangels der Software verlangen kann, ist deren Behebung (zur Vermeidung von Zweifeln auch Umgehung). Alle weiteren Rechtsbehelfe, die dem Endnutzer nach geltendem Recht zustehen könnten, sind, soweit vertraglich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Das Recht des Endnutzers auf zeitanteilige Rückerstattung, Schadensersatz, Entschädigung oder Beendigung des Vertrags in den in diesem Vertrag vorgesehenen Fällen bleibt davon unberührt.
8.7 Diese Garantien sind die ausschließlichen Rechte des Endnutzers und ersetzen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit, zufriedenstellende Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck und jegliche Garantie oder Bedingung der Nichtverletzung von Rechten an geistigem Eigentum.
8.8 Sofern Apliqo nicht der alleinige direkte Lizenzgeber der Software ist, ohne dass der Geschäftspartner daran beteiligt ist, werden die Gewährleistungen in diesem Abschnitt ausschließlich vom Geschäftspartner übernommen. Die Haftungsausschlüsse in diesem Unterabschnitt gelten jedoch auch für Apliqo.
8.9 Der Endnutzer hat in keinem Fall einen Gewährleistungsanspruch gegenüber Apliqos Lizenzgebern und/oder anderen Subunternehmern. Der Endnutzer darf sich nicht direkt an die Lizenzgeber von Apliqo wenden (z.B. für Support oder Unterstützung). Dieser Absatz hebt die Gewährleistungsverpflichtungen des Geschäftspartners gemäß dieser EUA oder seiner eigenen Gewährleistungsbestimmungen nicht auf.
9.1 Wenn Apliqo der direkte Lizenzgeber der Software und Anbieter des SaaS ist, ist Apliqo der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten der Endnutzer und/oder autorisierten Nutzer. Es gelten die Datenschutzrichtlinien von Apliqo (vgl. Anhang 4a).
9.2 In allen anderen Fällen nimmt der Endnutzer zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Geschäftspartner Apliqo personenbezogene Daten des Endnutzers und/oder seiner autorisierten Nutzer und ggf. anderer Personen zur Erfüllung des Vertrages sowie des Vertrages zwischen dem Geschäftspartner und Apliqo zur Verfügung stellt, und dass der Geschäftspartner in jedem Fall der Verantwortliche für diese personenbezogenen Daten bleibt und Apliqo deren Verarbeiter ist. Der Geschäftspartner und Apliqo haben eine Datenverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen (vgl. Anhang 4b).
10.1 Diese EUA gilt, solange und soweit dem Endnutzer (i) Lizenzrechte für die Software oder (ii) Zugangs- und Nutzungsrechte für die SaaS gemäß der im Vertrag festgelegten Abonnementdauer gewährt werden. Ohne diese EUA werden keine Rechte gewährt.
10.2 Zusätzlich zu den Rechten (i) von Apliqo, wenn/als direkter Lizenzgeber der Software oder Anbieter des SaaS, oder (ii) des Geschäftspartners, wenn/als Unterlizenzgeber unter seinem Vertrag, wird Apliqo als Drittbegünstigter unter dieser EUA hiermit das Recht eingeräumt, die Lizenzrechte für die Software sowie die Zugangs- und Nutzungsrechte für den SaaS zu entziehen, wenn der Endnutzer (oder, um Zweifel auszuschließen, seine autorisierten Nutzer) die Bedingungen dieser EUA wesentlich verletzt.
10.3 Nach Beendigung oder Ablauf des Vertrages muss der Endnutzer alle Kopien der Software und/oder des SaaS, die sich in seinem Besitz befinden, löschen und diese Löschung auf Anfrage von (i) Apliqo, falls er direkter Lizenzgeber der Software und Anbieter des SaaS ist, (ii) dem Geschäftspartner, falls er Unterlizenzgeber ist, oder (iii) Apliqo als Drittbegünstigtem eines solchen Rechts unter dieser EUA bestätigen, je nachdem.
10.4 Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Apliqo (oder seine Lizenzgeber) nicht für die Sicherung oder Archivierung von Inhalten verantwortlich ist (sind) und dass bei Aussetzung und/oder Beendigung dieser EUA der Zugriff auf seine in die Software oder SaaS eingegebenen Inhalte sowie die daraus gewonnenen oder gezogenen Ergebnisse nicht mehr möglich sein wird. Auf Anfrage und vorbehaltlich angemessener Servicegebühren wird Apliqo als direkter Lizenzgeber der Software oder Anbieter des SaaS den Endnutzer direkt beim Abruf der Inhalte und Ergebnisse von den Servern von Apliqo unterstützen.
10.5 Sollte ein Inhalt behördlichen Vorschriften unterliegen oder Sicherheitsmaßnahmen erfordern, die über die vereinbarten hinausgehen, darf der Endnutzer den Inhalt nicht eingeben, zur Verfügung stellen oder den Zugriff darauf ermöglichen. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, können Apliqo oder seine Lizenzgeber zusätzliche Vereinbarungen mit dem Endnutzer treffen, sofern diese sich zu angemessenen zusätzlichen Sicherheits- und anderen Maßnahmen sowie zu Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen bereit erklären. Der Endnutzer ist verpflichtet, Apliqo unverzüglich alle vom Endnutzer geforderten Zusatzvereinbarungen vorzulegen.
10.6 Alle Bestimmungen dieser EUA, die ihrer Natur nach über die Beendigung oder das Auslaufen der Vereinbarung hinausgehen, bleiben bis zu ihrer Erfüllung in Kraft.
11.1 Der Endnutzer wird alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten, einschließlich der Export- und Importgesetze und -vorschriften, z.B. die der Schweiz und der Vereinigten Staaten, die den Export für bestimmte Software und SaaS oder an bestimmte Endnutzer verbieten oder beschränken.
11.2 Der Endnutzer darf die Software und SaaS nicht außerhalb des Territoriums nutzen, für das ihm eine gültige Lizenz oder ein gültiger Zugang gewährt wurde, und der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, keine anderen Personen damit zu beauftragen. Wenn der Endnutzer die Software und SaaS, Inhalte im Rahmen dieser EUA oder zugehörige technische Daten exportiert oder importiert, wird er – und nicht Apliqo (oder ggf. seine Lizenzgeber) – als Exporteur oder Importeur handeln (mit Ausnahme der datenschutzrechtlichen Anforderungen für personenbezogene Daten) und alle Freigabeanforderungen einhalten, alle erforderlichen Export- und Importlizenzen einholen und alle ordnungsgemäßen Anmeldungen vornehmen.
11.3 Apliqo als direkter Lizenzgeber der Software und Anbieter des SaaS, aber auch als Drittbegünstigter unter dieser EUA, (i) kann dem Endnutzer die Nutzung der Software und des SaaS untersagen, um sicherzustellen, dass Apliqo (und seine Lizenzgeber) die geltenden Export- und Importgesetze einhalten; und (ii) kann diese EUA im Falle eines Verstoßes gegen diesen Abschnitt oder wenn Apliqo vernünftigerweise davon ausgeht, dass ein solcher Verstoß stattgefunden hat oder wahrscheinlich eintreten wird, sofort kündigen. In solchen Fällen werden die Abonnementgebühren zeitanteilig zurückerstattet.
12.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Endnutzers sind ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn in der Bestellung (oder einer ähnlichen Bestätigung) des Endnutzers darauf verwiesen wird oder diese verlinkt sind.
12.2 Soweit nicht ausdrücklich in dieser EUA vorgesehen, werden dem Endnutzer keine über die Software und die SaaS hinausgehenden Lizenz-, Zugangs- und Nutzungsrechte oder Patent-, Urheberrechts-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Know-how- oder sonstige Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Software und die SaaS und/oder das damit verbundene geistige Eigentum gewährt. Der Endnutzer darf keine Symbole oder Legenden, die auf ein geistiges Eigentumsrecht der SaaS hinweisen, entfernen oder verändern.
12.3 Für Software und Softwarekomponenten, die in der Software und SaaS enthalten sind bzw. mit dieser zur Verfügung gestellt werden, lehnen die Lizenzgeber von Apliqo ausdrücklich jegliche Haftung für Folgeschäden und andere indirekte Schäden sowie stillschweigende Garantien ab, einschließlich, soweit gesetzlich zulässig, der stillschweigenden Garantien der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der zufriedenstellenden Qualität, der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck.
12.4 Der Endnutzer darf diese EUA oder die sich daraus ergebenden Rechte des Endnutzers weder ganz noch teilweise abtreten oder übertragen oder die Rechte oder Pflichten des Endnutzers ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Apliqo delegieren oder untervergeben.
12.5 Die Software und SaaS sind vertraulich.
12.6 Apliqo darf, falls/als direkter Lizenzgeber der Software oder Anbieter des SaaS oder als Drittbegünstigter unter dieser EUA, den Endnutzer als seinen (Unter-)Lizenznehmer der Software und/oder Endkunden des SaaS für eigene Marketing- und PR-Zwecke nennen.
12.7 Sollte sich eine Bestimmung dieser EUA als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt, solange der beabsichtigte Zweck gewahrt werden kann. In solchen Fällen wird sie durch eine andere gültige, rechtmäßige und durchsetzbare Regelung ersetzt. Der gleiche Grundsatz gilt für offene Bestimmungen oder Auslassungen.
12.8 Dieses EUA unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (SR 0.221.211.1) ist nicht anwendbar.
12.9 Für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem EUA ergeben, ist ausschliesslich das zuständige Gericht der Stadt Zürich, Schweiz, zuständig.
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